Ökumenische Partnerschaftsvereinbarung

Ökumenische Partnerschaftsvereinbarung

zwischen der römisch-katholischen St. Kunigunde Uttenreuth und der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Uttenreuth

1. Präambel

(1) Wir, die beiden christlichen Gemeinden in Uttenreuth, die römisch-katholische Pfarrgemeinde
St. Kunigunde und die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Uttenreuth (Matthäuskirche),
wollen der seit Jahren praktizierten, gewachsenen Ökumene vor Ort durch eine
Partnerschaftsvereinbarung unserer Gemeinden Ausdruck und Beständigkeit verleihen.
(2) Ermutigt durch die gemeinsame Unterzeichnung der Charta Oecumenica 2001 und durch
die langjährige geschwisterliche Zusammenarbeit unserer beiden Gemeinden fühlen wir uns
dem Gedanken verpflichtet, weitere Schritte auf dem Weg zur sichtbaren Einheit im Glauben
zu gehen.
(3) Diese Partnerschaftsvereinbarung soll aufzeigen, was uns an ökumenischen Aktivitäten
bereits verbindet, und sie soll den Rahmen bieten für die Entwicklung in die Zukunft im Blick
auf gemeinsames gottesdienstliches, caritatives bzw. diakonisches, seelsorgerliches und öffentliches Handeln.

2. Unsere gemeinsamen Grundlagen

Mehr als uns trennt, verbindet uns als Kirchengemeinden über die Zeiten hinweg. Das sind:

  • die eine Taufe
  • der Glaube an den dreieinigen Gott
  • das gemeinsame Glaubensbekenntnis
  • die Heilige Schrift
  • das Vaterunser
  • das Gebet Jesu um Einheit
  • die Freude am Glauben
  • der Schmerz über die Trennung der Kirchen
  • die Hoffnung auf Einheit
  • die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Herrenmahl
  • das glaubwürdige Zeugnis vor der Welt
  • der Sendungsauftrag Jesu zu den Menschen
  • der Dienst am Nächsten

3. Unsere bisherige ökumenische Praxis

In den letzten Jahrzehnten ist in unseren Gemeinden eine vielfältige ökumenische Praxis gewachsen. Zur ihr gehören folgende Aktivitäten:

  • Begleitung von konfessionsverbindenden Ehepaaren und Familien
  • Weltgebetstag
  • Friedhofsfeier am Ewigkeitssonntag / Christkönigsfest
  • Friedensdekade
  • Kinderbibeltage
  • Gottesdienste für Schülerinnen und Schüler (Schulanfangs- und
  • Schlussgottesdienst; Andachten in der Schule, Segnungsgottesdienste für Prüflinge)
  • Weinberg-Gottesdienst
  • Spielplatz-Gottesdienst
  • gemeinsame Sternsinger-Aktion
  • Ökumenische Kantorei
  • diakonischer / caritativer Besuchskreis „Miteinander-Füreinander“
  • ökumenischer Frauenkreis
  • Exerzitien im Alltag
  • Vortragsreihen und Erwachsenenbildungsveranstaltungen zu kirchlich und gesellschaftlich relevanten Themen
  • einzelne Konzert-Veranstaltungen
  • gegenseitiges Auslegen der Gemeindebriefe; wechselseitige Hinweise auf
  • wichtige Veranstaltungen
  • gemeinsame Neuzugezogenen-CD
  • Faschingsball
  • regelmäßige Fürbitte füreinander (z.B. Erstkommunion, Konfirmation)
  • gegenseitiger Besuch von Veranstaltungen (z.B. Seniorenkreise, Gemeindefeste, Wanderungen)

4. Grundsätze unseres ökumenischen Miteinanders

(1) Als Kirchengemeinden stehen wir gemeinsam unter dem Auftrag Jesu. Wir sind dazu gerufen, aus dem Evangelium zu leben und es beispielhaft zu bezeugen. So sind wir beauftragt, „Salz der Erde“ und „Licht der Welt“ für unser Gemeinwesen vor Ort zu sein.

(2) Im ökumenischen Miteinander ist es wichtig, die geistlichen Gaben der verschiedenen
christlichen Traditionen kennen zu lernen, sich davon bereichern zu lassen. und so voneinander zu lernen. Wir wollen mögliche Vorurteile beseitigen, die Begegnung miteinander suchen und füreinander da sein.

(3) Wir wollen den bisherigen Weg fortsetzen, durch Gebete und Gottesdienste die geistliche
Gemeinschaft zwischen unseren Gemeinden zu vertiefen und die sichtbare Einheit der Kirche
Jesu Christi zu fördern.

(4) Wir wollen als katholische Pfarrgemeinde bzw. evangelische Kirchengemeinde gemeinsam
das Evangelium durch Wort und Tat für das Heil aller Menschen hören und verkündigen.
Angesichts vielfältiger Orientierungslosigkeit, aber auch mannigfacher Suche nach Sinn sind
wir Christinnen und Christen besonders herausgefordert, unseren Glauben zu bezeugen. Dazu bedarf es des verstärkten Engagements und des Erfahrungsaustausches in Katechese, Bildung und Seelsorge. Von daher ist es uns wichtig, dass wir uns gemeinsam als Volk Gottes verstehen und miteinander das Evangelium in die gesellschaftliche Öffentlichkeit hinein vermitteln. Dazu gehören auch das Engagement im sozialen Bereich und die Wahrnehmung von politischer Verantwortung.

(5) Zur Begleitung und Vertiefung der ökumenischen Entwicklung in unseren Gemeinden
sollen die unter Nr. 3 beschriebenen Aktivitäten nach Möglichkeit erhalten und ausgebaut
werden. Außerdem kommen die Mitglieder des Pfarrgemeinderates bzw. der Kirchenverwaltung und des Kirchenvorstands mindestens alle zwei Jahre zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen, um ökumenische Themen und gemeinsame Belange zu diskutieren. Darüber hinaus treffen sich die beiden geschäftsführenden Pfarrer zum regelmäßigen Austausch.

5. Unsere Ziele

Als Kirchengemeinde / Pfarrgemeinde setzen wir uns zum Ziel, die Ökumene nach unseren
Kräften und Möglichkeiten zu fördern und versöhnte Einheit in Vielfalt zu leben. Dazu gehört
für uns:

  •  uns weiterhin gegenseitig zu informieren und voneinander zu lernen
  • füreinander und miteinander zu beten
  • uns gegenseitig einzuladen und zur Teilnahme und Mitwirkung an
  • Gottesdiensten und Gemeindeleben zu ermuntern
  • gemeinsam zu gesellschaftlichen Problemen Stellung zu beziehen
  •  gemeinsam unsere Verantwortung für weltweite Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wahrzunehmen
  • Irritationen im Dialog anzugehen
  • haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende für Ökumene zu gewinnen
  • Jugendliche für Glauben und Ökumene zu begeistern
  • gemeinsame Schwerpunkte in der Seelsorge und Gemeindearbeit zu finden
  • und weiter zu entwickeln (z.B. auf dem Hintergrund der Sinus-Milieustudie
  • die Inhalte der Charta Oecumenica nach Kräften mit Leben zu füllen

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Vorstehende Vereinbarung haben der Pfarrgemeinderat von St. Kunigunde Uttenreuth am
12.05.2011 und der Kirchenvorstand der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Uttenreuth am
06.04.2011 diskutiert und bestätigt.
Diese Partnerschaftsvereinbarung wird in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Gremien der Pfarrgemeinde St. Kunigunde Uttenreuth und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Uttenreuth überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben.

Wir unterzeichnen diese Partnerschaftsvereinbarung im Vertrauen auf die Kraft und das Wirken von Gottes Heiligem Geist.
Uttenreuth, den 2. Juni 2011 (Christi Himmelfahrt)

Katholische Pfarrgemeinde Evangelisch-Lutherische
St. Kunigunde Uttenreuth Kirchengemeinde Uttenreuth

gez. Wolfhart Schmid (Vorsitzender des Pfarrgemeinderates)

gez. Bernhard Horlamus (1. Vorsitzender des Kirchenvorstands)

gez. Josef Dobeneck (Pfarrer)

gez. Ralph Thormählen (Geschäftsführender Pfarrer)
Stand: 02.06.11