Ruhezeiten:
Die Ruhezeit für Erdbestattungen (Särge) beträgt 20 Jahre, für Urnen 10 Jahre, d. h. für diese Zeit muss die Grabstätte angekauft oder bei einer weiteren Bestattung verlängert werden.
Ruhezeiten:
Die Ruhezeit für Erdbestattungen (Särge) beträgt 20 Jahre, für Urnen 10 Jahre, d. h. für diese Zeit muss die Grabstätte angekauft oder bei einer weiteren Bestattung verlängert werden.