Urnengräber

Urnenerdgräber:

Neben Särgen dürfen auch Urnen in Erdgräbern bestattet werden.

Zusätzlich verfügt der Friedhof über zwei Arten von reinen Urnenerdgräbern:

1. Eine klassische Variante, für die eine Grabeinfassung und ein Grabstein nötig sind.

2. Zudem eine neue Form, bei der die Grabeinfassung schon vorhanden ist und nur noch eine liegende Namenstafel angebracht werden muss. Sie erwerben das Nutzungsrecht für ein Viertel und damit für die Bestattung zweier biologisch abbaubarer Urnen (siehe Foto).

 

 

 

 

 

 

 

Urnengemeinschaftsgrabanlage:

Im Herbst 2018 wurde eine pflegefreie Urnengemeinschaftsgrabanlage angelegt, die als Staudenbeet bepflanzt und von der Kirchengemeinde gepflegt wird (siehe Foto). Pro Segment kann eine biologisch abbaubare Urne bestattet werden. Jedes Segment erhält eine Namensplatte. Ein Platz kann sowohl nach einem Todesfall als auch schon zu Lebzeiten erworben werden. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist ist möglich. Das Ablegen von Grabschmuck ist in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.